Informationen zu Krankenversicherungen und Ablauf
Wer die Kosten einer Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen übernimmt
Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe
Als Privatpraxis für Psychotherapie arbeite ich mit allen privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen zusammen.
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach folgen eine oder mehrere probatorische Sitzungen und ggf. Diagnostik. Diese Termine werden von den Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe in der Regel ohne Antragstellung übernommen, ebenso eine ggf. notwendige Akutbehandlung.
Sollte die gemeinsame Entscheidung sein, dass eine Psychotherapie begonnen werden soll, muss diese ggf. bei den Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen beantragt werden. Bei dieser Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Die meisten Krankenversicherungsverträge mit privaten Kassen schließen eine psychotherapeutische Behandlung mit ein. Trotzdem muss dies für jeden Vertrag geprüft werden, wenn nach Erstgespräch und Probatorik eine Psychotherapie begonnen werden soll.
Selbstzahler
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Derzeit liegt der Satz nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) bei 100,55 € bzw. 134,06 € / Therapiestunde.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Gesetzlich versicherte Patienten, die bei Kassenpsychotherapeuten nachweisbar keinen Therapieplatz gefunden haben, können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis beantragen. Hierzu berate ich Sie gerne.
Termine für psychotherapeutische Behandlung
Die Termine für eine psychotherapeutische Behandlung finden i.d.R. einmal wöchentlich statt und dauern eine knappe Stunde. Die Gesamtdauer einer Verhaltenstherapie schwankt zwischen wenigen Sitzungen und einer Begleitung über mehrere Jahre.
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Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe
Als Privatpraxis für Psychotherapie arbeite ich mit allen privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen zusammen.
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach folgen eine oder mehrere probatorische Sitzungen und ggf. Diagnostik. Diese Termine werden von den Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe in der Regel ohne Antragstellung übernommen, ebenso eine ggf. notwendige Akutbehandlung.
Sollte die gemeinsame Entscheidung sein, dass eine Psychotherapie begonnen werden soll, muss diese ggf. bei den Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen beantragt werden. Bei dieser Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Die meisten Krankenversicherungsverträge mit privaten Kassen schließen eine psychotherapeutische Behandlung mit ein. Trotzdem muss dies für jeden Vertrag geprüft werden, wenn nach Erstgespräch und Probatorik eine Psychotherapie begonnen werden soll.
Selbstzahler
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Derzeit liegt der Satz nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) bei 100,55 € bzw. 134,06 € / Therapiestunde.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Gesetzlich versicherte Patienten, die bei Kassenpsychotherapeuten nachweisbar keinen Therapieplatz gefunden haben, können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis beantragen. Hierzu berate ich Sie gerne.
Termine für psychotherapeutische Behandlung
Die Termine für eine psychotherapeutische Behandlung finden i.d.R. einmal wöchentlich statt und dauern eine knappe Stunde. Die Gesamtdauer einer Verhaltenstherapie schwankt zwischen wenigen Sitzungen und einer Begleitung über mehrere Jahre.
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Als Privatpraxis für Psychotherapie arbeite ich mit allen privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen zusammen.
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach folgen eine oder mehrere probatorische Sitzungen und ggf. Diagnostik. Diese Termine werden von den Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe in der Regel ohne Antragstellung übernommen, ebenso eine ggf. notwendige Akutbehandlung.
Sollte die gemeinsame Entscheidung sein, dass eine Psychotherapie begonnen werden soll, muss diese ggf. bei den Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen beantragt werden. Bei dieser Beantragung unterstütze ich Sie gerne.
Die meisten Krankenversicherungsverträge mit privaten Kassen schließen eine psychotherapeutische Behandlung mit ein. Trotzdem muss dies für jeden Vertrag geprüft werden, wenn nach Erstgespräch und Probatorik eine Psychotherapie begonnen werden soll.
Selbstzahler
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Derzeit liegt der Satz nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) bei 100,55 € bzw. 134,06 € / Therapiestunde.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Gesetzlich versicherte Patienten, die bei Kassenpsychotherapeuten nachweisbar keinen Therapieplatz gefunden haben, können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis beantragen. Hierzu berate ich Sie gerne.
Termine für psychotherapeutische Behandlung
Die Termine für eine psychotherapeutische Behandlung finden i.d.R. einmal wöchentlich statt und dauern eine knappe Stunde. Die Gesamtdauer einer Verhaltenstherapie schwankt zwischen wenigen Sitzungen und einer Begleitung über mehrere Jahre.